20 € Servicepauschale (einmalig)
- 20 % Erfolgsprovision (nur im Erfolgsfall)
- Die Servicepauschale wird vollständig angerechnet
Was bedeutet das konkret?
Sie gehen kein Risiko ein.
Ohne Erfolg bleibt es bei der einmaligen Servicepauschale von 20 €.
Beispiel
- Erstattung: 400 €
- Erfolgsprovision (20 %): 80 €
- abzüglich 20 € Servicepauschale
→ Restzahlung: 60 €
Ihr Vorteil (80 %): 320 €
Ablauf
Alle Schreiben werden von uns vorbereitet und Ihnen vor Versand elektronisch zur Freigabe und Unterschrift vorgelegt.
Erst nach Ihrer Bestätigung erfolgt der Versand.
Servicepauschale
Die einmalige Servicepauschale von 20 € deckt die technische und administrative Bearbeitung Ihres Falls ab, einschließlich:
- Digitalisierung und Dokumentenverarbeitung
- Schriftverkehr
- organisatorische Abwicklung
- eingesetzte Arbeits- und Büromaterialien sowie Fax- und Portokosten
Hinweis
Die Erfolgsprovision wird ausschließlich auf den tatsächlich erzielten finanziellen Vorteil berechnet (z. B. Auszahlung oder Reduzierung der Restschuld/Zinsen).
Maßgeblich ist dabei der von Bank, Versicherer oder einer sonstigen beteiligten Stelle berechnete und ausgewiesene Erstattungs- bzw. Rückzahlungsbetrag als vereinbarte Berechnungsgrundlage.
Es entstehen keine weiteren Kosten.